Cannabisblüten
Seit dem 30.07.2026 nicht mehr Teil der Kassenerstattung. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Seit dem 30. Juli 2026 gilt eine neue Rechtslage für die Verordnung von Cannabisarzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
10.07.2026
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet.
29.07.2026
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
30.07.2026
Seit diesem Tag gilt die neue Rechtslage.
Seit dem 30.07.2026 nicht mehr Teil der Kassenerstattung. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.
Grundsätzlich erst erstattungsfähig nach einem 6-monatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel.
Die Änderung betrifft vor allem die rund 65.000* gesetzlich versicherten Cannabis-Patient:innen in Deutschland.
Ärztinnen und Ärzte, Cannabisverbände und Unternehmen der Branche ordnen ein, was die neue Rechtslage für die Versorgung bedeutet.
Video folgt in Kürze
Die Statements werden gerade aufgezeichnet.
Setzen Sie eine laufende Therapie nicht eigenmächtig ab. Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre Optionen, etwa die Umstellung der Verordnung oder ein Privatrezept.
Stand: 3. August 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung.