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Information zur Rechtslage

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Neues Gesetz zur Kassenerstattung von medizinischem Cannabis

Seit dem 30. Juli 2026 gilt eine neue Rechtslage für die Verordnung von Cannabisarzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestages.

Beschlossen und in Kraft

  1. 10.07.2026

    Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet.

  2. 29.07.2026

    Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.

  3. 30.07.2026

    Seit diesem Tag gilt die neue Rechtslage.

Cannabisblüten

Seit dem 30.07.2026 nicht mehr Teil der Kassenerstattung. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Extrakte und Rezepturarzneimittel

Grundsätzlich erst erstattungsfähig nach einem 6-monatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel.

Die Änderung betrifft vor allem die rund 65.000* gesetzlich versicherten Cannabis-Patient:innen in Deutschland.

Was heißt das konkret?

Gesetzlich Versicherte (GKV)

  • Blüten: keine Kostenübernahme mehr
  • Extrakte: erst nach 6 Monaten Therapieversuch mit Fertigarzneimittel erstattungsfähig
  • Alternative: Privatrezept möglich, Kosten selbst tragen

Privat Versicherte und Selbstzahler:innen

  • Erstattung regelt sich individuell nach Tarif der privaten Krankenversicherung
  • Von der Gesetzesänderung nicht direkt betroffen

Stimmen aus Medizin und Branche

Ärztinnen und Ärzte, Cannabisverbände und Unternehmen der Branche ordnen ein, was die neue Rechtslage für die Versorgung bedeutet.

Video folgt in Kürze

Die Statements werden gerade aufgezeichnet.

Eine ältere Frau sitzt an einem Tisch am Fenster.

Wichtig für Patient:innen

Setzen Sie eine laufende Therapie nicht eigenmächtig ab. Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre Optionen, etwa die Umstellung der Verordnung oder ein Privatrezept.

Quellen

  • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), verkündet im Bundesgesetzblatt am 29.07.2026 – BGBl. 2026 I Nr. 228
  • * Zahl der betroffenen Patient:innen: [QUELLE: von Four 20 bestätigen lassen]

Stand: 3. August 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung.